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Die Mitte Basel-Stadt äussert sich zur Vernehmlassung kantonales Gleichstellungsgesetz.

16. November 2021 – DIE MITTE Basel-Stadt hat sich an der Vernehmlassung zum neuen kantonalen Gleichstellungsgesetz («Kantonalen Gleichstellungsgesetz zu Geschlecht und sexueller Orientierung») ausgehend von folgenden Überlegungen beteiligt

Die Mitte erachtet eine Aufstockung der der Anzahl Beschäftigter auf dem Gleichstellungsbüro als nicht zielführend, weil sie der Überzeugung ist, dass das Büro mit seinem bisherigen Aufgabenfokus sich so aufstellen kann, dass Diskriminierungsfragen auch aufgrund anderer sexueller Eigenschaften wie etwa Homosexualität oder Zugehörigkeit zur LGBTQ+ Community abgedeckt werden können. Die Mitte erwartet, dass alle Diskriminierungen aufgrund der Zugehörigkeit zu einem Geschlecht oder einer sexuellen Orientierung gleichwertig untersucht und angegangen werden.

 

Damit dies erreicht werden kann, braucht es keine zusätzliche Stelle, sondern eine Anpassung und Erweiterung des Leistungsauftrags an das Gleichstellungsbüro. Ausserdem wünscht sich Die Mitte einen effizienteren Einsatz der bestehenden Ressourcen, beispielsweise durch die stärkere Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen.

 

Die Leitung des Gleichstellungsbüros sollte im Job-Sharing erfolgen, wobei potenziell betroffene Personen nach Möglichkeit stärker vertreten sein sollten. Die Mitte hat in ihrer Vernehmlassung den Entwurf entsprechend überarbeitet und dem Präsidialdepartement zur Vernehmlassung zugestellt.

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