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Gut gemeint, aber wenig konkret – Neue Gebührenverordnung zum Gesetz zur Nutzung des öffentlichen Raums

30. November 2021 – Die Mitte Basel-Stadt kritisiert die neue Gebührenverordnung zum Gesetz zur Nutzung des öffentlichen Raums (GebV NöRG) und fordert Nachbesserungen.

Im Kanton Basel-Stadt soll eine neue Gebührenverordnung zum Gesetz zur Nutzung des öffentlichen Raums (GebV NöRG) eingeführt werden. Obwohl die Stossrichtung der neuen Verordnung zu begrüssen ist, erachtet die Mitte Basel-Stadt diese in der aktuellen Fassung als unklar formuliert und ungenügend. Die neue Verordnung enthält ausserdem zahlreiche neue Vorschriften, Präzisierungen etc., welche in ihren konkreten finanziellen Auswirkungen derzeit nur schwer oder gar nicht abschätzbar sind.

 

Die Mitte erhebt generell die Forderung, dass das insgesamt vom Kanton und von den Gemeinden eingezogene Gebührenvolumen keinesfalls höher ausfallen darf als bisher. Wenn bei einzelnen Positionen eine höhere Abgabe gerechtfertigt sein soll, muss dies durch Senkungen an anderer Stelle ausgeglichen werden. Dem Kanton darf dadurch kein Anreiz geboten werden, um auf Kosten von Privaten Mehreinnahmen zu generieren.

 

Die Mitte Basel-Stadt stört sich insbesondere an die geplante Regelung für Veranstalterbewilligungen (§ 6 Verordnung), welche zu eng formuliert ist. Wenn ein Veranstalter nur Beiträge in dem von der Verordnung vorgesehen Umfang einfordern darf, dürfte dies in zahlreichen Fällen dazu führen, dass ein Veranstalter auf zahlreiche Kosten «sitzen bleibt», bzw. auf die Durchführung gänzlich verzichtet, was für zahlreiche Veranstaltungen eine existenzielle Bedrohung darstellt. Die vorgesehene Regelung ist aus Sicht der Mitte schwer umsetzbar und allzu stark geprägt von der Angst, es könnte ein Privater in einzelnen Fällen stärker von der Nutzung des öffentlichen Raums profitieren.

 

Die differenziertere Gebührenberechnung, welche die bisherigen Nutzungsgebühren in eine eigentliche Nutzungsgebühr und eine Gebühr für die Bearbeitung des Gesuchs aufteilt, ist nachvollziehbar und daher zu begrüssen. Bedauerlich ist gleichwohl, dass von der neuen Gebührenregelung nur profitiert, wer grössere Flächen des öffentlichen Raums in Anspruch nimmt. Kleinere Nutzer fahren schlechter und werden wohl mit höheren (Gesamt-)Gebühren belastet – ein Misstand, der so nicht akzepiert werden kann. Die Mitte erwartet daher entsprechende Nachbesserungen mit einem wirtschaftsfreundlichen Ansatz.

 

Weiter beabsichtigt die Mitte einen Anzug einzureichen, mit welchem die regelmässige Überbrüfung der Gebühreneinnahmen des Kantons gesetzlich verankert werden soll.

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