Strafverfahren für Sexualdelikte und schwere Gewalttaten können im Kanton Basel-Stadt heute nicht mehr ordnungsgemäss durchgeführt werden. Das ist rechtsstaatlich unhaltbar und ein Versagen des Staates in seiner Grundaufgabe, die Menschen in unserem Land zu schützen und dem Recht zur Durchsetzung zu verhelfen. Grund dafür ist der akute Personalmangel bei der Staatsanwaltschaft. Diese muss auf angesichts der massiv angestiegenen Zahl von Gewalt- und Sexualdelikten auf dringend nötige Strafverfolgungsarbeiten wie Einvernahmen und Verhaftungen verzichten. Die Opfer werden dadurch vom Staat im Stich gelassen und weitere Opfer in Kauf genommen.
Überproportional betroffen von diesem skandalösen Missstand sind Frauen, welche die Mehrheit der Opfer von Sexualstraftaten ausmachen und auch dank intensiven Aufklärungskampagnen in den letzten Jahren nun vermehrt den Mut finden, Straftaten anzuzeigen. Das ist eine unhaltbare und unwürdige Situation.
Die Petentinnen und Petenten fordern, dass die personellen Ressourcen der Staatsanwaltschaft umgehend angepasst und weitere Massnahmen zur Behebung dieses Missstandes getroffen werden. Heute besteht ein erhöhtes Risiko, dass Straftaten unaufgeklärt bleiben und die Täter frei herumlaufen oder Beschuldigte aufgrund von Verfahrensmängeln mit reduzierten Strafen davonkommen. Das ist vor allem für die Opfer und ihre Angehörigen, aber auch für die mit der Strafverfolgung betrauten Personen eine katastrophale Entwicklung.