Gegen «Grundrechte für Primaten» – Schutz statt Menschenrecht
8. Februar 2022 – Wir sind gegen «Grundrechte für Primaten». Tiere brauchen Schutz nicht Menschenrechte! Die Initiative entspricht nicht unserem Verständnis von Tierschutz und bedroht den Forschungs-Standort Basel. Sie muss deshalb abgelehnt werden.
Die Initiative «Grundrechte für Primaten» bedroht den Wirtschafts- und Forschungsstandort Basel und nützt keinem in Basel-Stadt lebenden Tier – im Gegenteil. Bei einer Annahme wäre das Wohl der Tiere akut bedroht. Tierhalter, und -pfleger dürften ein leidendes Tier nicht mehr erlösen. Unsere Tiere brauchen einen strengen Schutz aber keine Menschenrechte. Die FDP, SVP, LDP, die Mitte und die GLP empfehlen ein Nein in die Urne zu legen.
Die Initiative «Grundrechte für Primaten» verlangt «Das Recht von nichtmenschlichen Primaten auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit» in der Basler Verfassung zu verankern. Eine Allianz aus Parteien unterstützt diese Initiative nicht und schliesst sich Regierungsrat und dem Parlament an, welche die Initiative ebenfalls ablehnen.
Weder der Kanton noch die Universität und auch nicht die Basler Pharmaindustrie, halten derzeit Primaten oder forschen an ihnen. Die Initiative erweckt einen falschen Eindruck und ist schädlich für den Ruf von Basel als Life Sciences-Standort. Die Folgen wären unabsehbar.
Die Annahme der Initiative wäre ein Signal, dass wir unser Verhältnis zu Tieren ganz neu definieren müssten, was zu weiteren Einschränkungen bei Forschung und Entwicklung führen könnte. Wenn die Kantonsverfassung die körperliche und geistige Unversehrtheit von Menschen und Tieren mit denselben Definitionen schützt, dann könnten die Unterschiede zwischen Mensch und Tier verwischt werden.
Auch wenn sich die Initiative laut Bundesgericht nur auf eine staatliche Primatenhaltung erstrecken würde, haben die Initianten klar gesagt, dass ihre Initiative ein „Türöffner“ für weitere Initiativen ist, die wesentlich weiter gehen würden. Es wären dann auch der Zolli, der Tierpark Lange Erlen, die privaten Haustierhalter und die Nutztierhaltung betroffen. Leidet ein Tier infolge einer Krankheit oder Verletzung oder wird es von seiner Gruppe ausgestossen oder verletzt, könnte dieses nur noch dann erlöst oder separiert werden, wenn Ombudsleute und/oder Richter dies bewilligen würden. Tierfachleute wären nur noch am Rande involviert. Dies ist sicher nicht im Interesse des Tierschutzes.