Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Ungleichheit in der Einbürgerungspraxis abschaffen

15. September 2021 – Die Mitte Basel-Stadt verlangt mittels Motion die Streichung von § 11 Abs. 2 des Kantonalen Bürgerrechtgesetzes und somit die Abschaffung einer Ungerechtigkeit im Einbürgerungsprozess. Alle Bewerberinnen und Bewerber sollten in Zukunft zu den Grundkenntnissen der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in Bund, Kanton und Gemeinde befragt werden können.  

In § 11 Abs. 1 lit. a des Bürgerrechtgesetzes wird vorausgesetzt, dass die Bewerberinnen und Bewerber für die Erlangung des Schweizerischen Bürgerrechtes mit den schweizerischen und örtlichen Lebensverhältnissen vertraut sind, d.h. über Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in Bund, Kanton und Gemeinde verfügen. Auf Beschluss des Grossen Rates vom 19. Oktober 2017 gilt der Nachweis für Abs. 1 lit. a als erbracht, wenn die Bewerberinnen und Bewerber die obligatorische Schule vollständig in der Schweiz, davon die gesamte Sekundarstufe I im Kanton Basel-Stadt besucht haben; dies wurde in § 11 Abs. 2 entsprechend aufgenommen. Erfüllen die Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzung, hat die Einbürgerungskommission während des Einbürgerungsgespräches auf Fragen zu den geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Bereichen zu verzichten.

Schon die Einbürgerungspraxis vor dem Inkrafttreten dieses Beschlusses des Grossen Rates zeigte deutlich, dass einem Grossteil der fraglichen Bewerberinnen und Bewerber die zur Erlangung der Einbürgerung vorausgesetzten Kenntnisse fehlen und diese gerade in Bezug auf das politische System gravierende Lücken aufweisen. Diese Situation hat sich seit dem Beschluss des Grossen Rates keineswegs geändert. Die Tatsache, dass alle anderen Bewerberinnen und Bewerber, welche etwa die ersten Schuljahre im Ausland verbracht haben, den Nachweis der Kenntnisse in besagten Bereichen erbringen müssen, schafft eine Ungerechtigkeit und entbehrt auch der Logik, da während der ersten Schuljahre das politische System keineswegs Inhalt des Lehrstoffes bildet. Entschliesst sich z.B. eine 50-jährige Bewerberin zur Einbürgerung und hat ihre gesamte obligatorische Schulzeit in der Schweiz bzw. die gesamte Sekundarstufe I in Basel absolviert, fällt sie unter § 11 Abs. 2, auch wenn während ihrer damaligen Schulzeit das politische System noch gar nicht vermittelt worden ist.

Die Einbürgerung ist eine einmalige Chance und Gelegenheit, sich die Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in Bund, Kanton und Gemeinde anzueignen oder gegebenenfalls aufzufrischen. Im Sinne der „gleich langen Spiesse“ für alle Bewerbenden werden mit der Streichung des Abs. 2 in § 11 des Kantonalen Bürgerrechtgesetzes Ungleichheiten und daraus resultierende ungerechte Befragungen vermieden. Dementsprechend fordert Die Mitte Basel-Stadt die Streichung von Abs. 2 in §11 des Kantonalen Bürgerrechtgesetz.

Kontakt

Engagiere dich